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   OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 MR 5/23   

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https://dejure.org/2023,31312
OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 MR 5/23 (https://dejure.org/2023,31312)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.2023 - 5 MR 5/23 (https://dejure.org/2023,31312)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 2023 - 5 MR 5/23 (https://dejure.org/2023,31312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsbeendend; Ausländerbehörde; Einstweilige Anordnung; Folgeantrag; Gericht; Hauptsache; Maßnahme; vorläufiger Rechtsschutz; Asylrecht; Gericht der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsbeendend; Ausländerbehörde; Einstweilige Anordnung; Folgeantrag; Gericht; Hauptsache; Maßnahme; vorläufiger Rechtsschutz; Asylrecht; Gericht der Hauptsache

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23

    Asylrechtsklageverfahren; Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 MR 5/23
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss über die Nichtzulassung der Berufung vom heutigen Tage - 5 LA 141/23 - verwiesen.
  • VG Karlsruhe, 25.03.2024 - A 8 K 1026/24
    Effektiver Eilrechtschutz ist daher weiterhin im Einklang mit der vor Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zu erlangen mit einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO, der darauf gerichtet ist, der Antragsgegnerin aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die Abschiebung nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Folgeverfahrens erfolgen darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - BeckRS 2018, 325454 Rn. 14; OVG Schlw.-H., Beschluss vom 9.11.2023 - 5 MR 5/23 - juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3; Bergmann in ders./Dienelt, AuslR, 14. Aufl., 2021, § 71 Rn. 49; Dickten in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, AsylG, § 71 Rn. Rn. 34 ff. m. w. N.).
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